Die Femto-LASIK ist eine moderne Methode zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten. Immer mehr Menschen entscheiden sich für diesen Eingriff, um dauerhaft auf Brillen oder Kontaktlinsen verzichten zu können. Vor einer Entscheidung für die Behandlung stellt sich jedoch eine zentrale Frage: Was kostet eine Femto-LASIK – und übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten? In diesem Artikel erhalten Sie einen verständlichen Überblick über Preise, Erstattungsmöglichkeiten und gängige Finanzierungsmodelle.
Was kostet eine Femto-LASIK Behandlung?
Die Kosten für eine Femto-LASIK hängen von mehreren Faktoren ab. In der Regel liegt der Preis zwischen 1.500 und 2.500 Euro pro Auge. Der genaue Betrag variiert je nach Anbieter, technischer Ausstattung sowie Umfang der Vor- und Nachsorgeleistungen.
Ein Preisvergleich zwischen verschiedenen Augenlaserzentren kann sinnvoll sein. Achten Sie dabei jedoch nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Erfahrung des behandelnden Arztes, die eingesetzte Technologie sowie die Qualität der Betreuung. Weitere Informationen zur Methode finden Sie auf unserer Infoseite zur Femto-LASIK.
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Femto-LASIK Kosten in der Regel nicht. Der Eingriff wird als medizinisch nicht notwendig eingestuft, da Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen als ausreichend gelten. Aus diesem Grund gehört das Augenlasern zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).
Einige Krankenkassen bieten jedoch Bonusprogramme oder Zusatzversicherungen an, mit denen ein Teil der Kosten erstattet werden kann. Es empfiehlt sich, bei der eigenen Krankenkasse gezielt nachzufragen.
Was zahlt die private Krankenversicherung?
Für privat Versicherte hängt die Kostenübernahme von den Bedingungen des individuellen Tarifs ab. Einige private Krankenversicherungen übernehmen die Femto-LASIK ganz oder teilweise – vor allem dann, wenn eine starke Fehlsichtigkeit vorliegt oder andere Sehhilfen nicht dauerhaft infrage kommen.
Eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung ist empfehlenswert. So lässt sich frühzeitig klären, in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist.