Haftung für misslungene Augenlaser-Behandlung?

Obwohl LASIK und Co. als sehr sicher gelten, besteht wie bei jedem medizinischen Eingriff ein gewisses Restrisiko von Komplikationen. Wir klären auf, was bei einer solchen Behandlung schief gehen kann, ob ein Haftungsausschluss erforderlich ist und wie Sie im Ernstfall vorgehen sollten. Alles was Sie zur Haftung bei Augenlaser-Behandlungen wissen müssen:
Risiken und Komplikationen bei einer Augenlaserbehandlung
In nahezu allen Fällen verläuft eine Augenlaser-Behandlung problemlos und erfolgreich. Dennoch kann es auch bei einem alltäglichen Eingriff wie dem Augenlasern zu Komplikationen kommen. Zu den möglichen Risiken gehören Trockenheit der Augen, vorübergehende Sehstörungen, Blendempfindlichkeit, Nachtsichtprobleme, Infektionen oder Entzündungen. In seltenen Fällen können schwerwiegendere Komplikationen wie Hornhautschädigungen oder dauerhafte Sehverschlechterungen auftreten.
Haftung bei Augenlaser-Behandlungen: Haftungsausschluss und Einwilligung
Vor einer Augenlaserbehandlung werden Patienten in der Regel aufgefordert, einen Haftungsausschluss und eine Einwilligung zu unterzeichnen. Mit diesem Dokument erklären Sie, dass Sie über die möglichen Risiken und Komplikationen der Behandlung informiert wurden und Sie die Behandlung auf eigenes Risiko durchführen lassen möchten. Ein solcher Haftungsausschluss ist üblich und schützt die Ärzte und Kliniken vor rechtlichen Ansprüchen im Falle von Komplikationen, sofern die Behandlung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und keine Fahrlässigkeit vorliegt.
Aufklärung und Beratung
Vor einer Augenlaserbehandlung ist eine umfassende Aufklärung und Beratung durch den behandelnden Augenarzt unerlässlich. Der Arzt sollte den Patienten über die möglichen Risiken, Erfolgsaussichten und Alternativen zur Behandlung aufklären. Es ist wichtig, dass der Patient alle Fragen stellt und ein klares Verständnis für den Eingriff und seine potenziellen Folgen hat, bevor er die Einwilligung zur Behandlung erteilt.
Verantwortung und Haftung
Wenn es bei einer Augenlaserbehandlung zu Komplikationen kommt und nachweislich Fahrlässigkeit seitens des medizinischen Personals vorliegt, könnte die Haftung bei der Klinik oder den behandelnden Ärzten liegen. In einem solchen Fall könnten rechtliche Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht werden. Die Beweislast liegt jedoch in der Regel beim Patienten, der nachweisen muss, dass die Komplikationen auf Fahrlässigkeit oder fehlende Aufklärung zurückzuführen sind.
Rechtlicher Beistand
Patienten, die während oder nach der Behandlung fahrlässiges Handeln bei den durchführenden Ärzten oder der durchführenden Klinik vermuten, sollten sich in jedem Fall Unterstützung in Form einer rechtlichen Beratung holen. Auch das Einholen einer ärztlichen Zweit- oder Drittmeinung ist in solchen Fällen ratsam.
Die beste präventive Lösung gegen einen ärztlichen Pfusch ist allerdings, sich die Klinik und den Arzt sorgfältig auszusuchen. Worauf Sie dabei achten sollten, haben wir in diesem Ratgeber Beitrag für Sie zusammengefasst.