Die steuerliche Absetzbarkeit von medizinischen Aufwendungen ist für viele Menschen ein wichtiges Thema. Dabei stellt sich auch die Frage, ob die Augenlaser-Behandlung als solche Anwendung steuerlich geltend gemacht werden kann. unter gewissen Umständen, kann man die Behandlung von der Steuer absetzen.
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste also vorab: Weil das Augenlasern als Behandlung einer Fehlsichtigkeit angesehen wird, die wiederum als Krankheit betrachtet wird, kann eine steuerliche Berücksichtigung der Kosten erfolgen. Seit 2006 ist auch kein ärztliches Attest mehr erforderlich, um das Augenlasern von der Steuer abzusetzen.
Wie hoch die Rückerstattung ausfällt, hängt aber von Ihrer individuellen Situation ab. Eine außergewöhnliche Belastung wird nämlich nur dann bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt, wenn die Kosten die zumutbaren Belastungen übersteigen.
Nachweis und Dokumentation der Aufwendungen
Um eine Augenlaser-Behandlung steuerlich abzusetzen, ist ein ordnungsgemäßer Nachweis der Aufwendungen erforderlich. Dazu gehören unter anderem Rechnungen und Belege, die die Kosten der Behandlung dokumentieren. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und für die Steuererklärung bereitzuhalten.
Individuelle Situation
Die Rückerstattung bei der steuerlichen Absetzbarkeit einer Augenlaser-Behandlung hängt von der individuellen Situation ab. Es werden nur Kosten berücksichtigt, die die zumutbaren Belastungen übersteigen. Wie die Höhe der zumutbaren Belastungen berechnet wird, richtet sich dabei nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Wie wird die zumutbare Belastung berechnet?
Die folgende Tabelle zeigt, wie die zumutbare Belastung berechnet wird. Sie beträgt den angegebenen Prozentsatz des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte.