Krankenkasse Linsen-OP – Kostenübernahme und Bedingungen in Deutschland
Viele Menschen mit Fehlsichtigkeit (z. B. Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Astigmatismus oder Alterssichtigkeit) wünschen sich ein Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen. Eine Linsen-OP – also etwa ein refraktiver Linsentausch (Austausch der natürlichen Linse gegen eine Kunstlinse) oder die Implantation einer phaken Linse (ICL) mit monofokaler oder multifokaler Intraokularlinse – kann die Sehschärfe dauerhaft korrigieren. Doch ob die Krankenkasse Linsen-OP-Kosten übernimmt, hängt von strengen Voraussetzungen ab. Im Folgenden wird erläutert, unter welchen Bedingungen die gesetzliche Krankenkasse die Kosten trägt, welche Ausnahmen es gibt und wie es sich bei privaten Versicherungen verhält.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen die Kosten einer Linsenoperation zur reinen Sehfehlerkorrektur in der Regel nicht. Fehlsichtigkeit gilt bei der GKV nicht als eigenständige Krankheit, da Sehhilfen (Brille oder Kontaktlinsen) als ausreichende Behandlung angesehen werden. Entsprechend wird eine refraktive Augen-OP – ob Laser- oder Linseneingriff – meist als freiwilliger Komfort- oder kosmetischer Eingriff betrachtet und nicht bezahlt. Patienten müssen die Kosten solcher Eingriffe (häufig mehrere tausend Euro pro Auge) normalerweise selbst tragen. Auch Voruntersuchungen und Nachsorge sind dann privat zu bezahlen. Wichtig zu wissen: Sollten nach einer selbst finanzierten Linsen-OP Komplikationen auftreten, übernimmt die Krankenkasse zumindest die Behandlung dieser Folgeprobleme.
Medizinische Indikation und Ausnahmeregelungen
Nur in seltenen Ausnahmefällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Linsen-OP zur Fehlsichtigkeitskorrektur. Voraussetzung ist eine medizinische Notwendigkeit, die vom Augenarzt gutachterlich begründet wird. Mögliche Ausnahmefälle sind zum Beispiel:
- Eine Brille ist wegen extrem hoher Fehlsichtigkeit nicht mehr zumutbar oder bietet keine ausreichende Korrektur (etwa bei sehr dicken und schweren Gläsern).
- Der Patient verträgt keine Kontaktlinsen (medizinische Unverträglichkeit oder andere Ausschlussgründe für Kontaktlinsen).
- Ohne die Operation würde sich das Sehvermögen weiter drastisch verschlechtern oder es droht sogar Erblindung auf dem Auge.
In solchen Fällen kann die Krankenkasse im Einzelfall eine Kostenübernahme genehmigen. Allerdings legen die Kassen die Kriterien für eine „medizinische Notwendigkeit“ äußerst eng aus. Meist wird der Antrag zunächst abgelehnt und man muss Widerspruch einlegen und ausführliche medizinische Gutachten vorlegen. Vereinzelt zeigen sich Kassen kulant: Beispielsweise wurde bei extrem hoher Fehlsichtigkeit (ab ca. 7 Dioptrien) in Einzelfällen über eine teilweise Kostenbeteiligung entschieden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht, und jeder Fall wird individuell geprüft. Wichtig ist, frühzeitig mit der Krankenkasse in Kontakt zu treten, den Befund vom Augenarzt dokumentieren zu lassen und einen Kostenübernahmeantrag zu stellen.
Katarakt-Operation und Standard- vs. Premiumlinsen
Ein klarer medizinischer Indikationsfall für einen Linsenaustausch ist der Graue Star (Katarakt). Bleibt dieser unbehandelt, würde er zur Erblindung führen – daher zählt die Katarakt-Operation als medizinisch notwendig und wird von der Krankenkasse vollständig bezahlt. Die GKV übernimmt in der Regel die Basis-Untersuchungen, den ambulanten Eingriff zur Entfernung der getrübten Linse und das Einsetzen einer Standard-Kunstlinse (sphärische Monofokallinse) sowie die Nachsorge.
Wichtig zu beachten: Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gilt derzeit nur für eine Standardlinse. Premiumlinsen mit Zusatznutzen – etwa torische Linsen zur gleichzeitigen Korrektur von Hornhautverkrümmung oder multifokale Linsen (Mehrstärkenlinsen) für gleichzeitiges Sehen in Ferne und Nähe – sowie moderne OP-Verfahren (z. B. femtosekundenlaser-unterstützte Linsen-OP) werden von der GKV nicht bezahlt. Die entstehenden Mehrkosten für solche Sonderlinsen und Zusatzleistungen muss der Patient selbst tragen. Das bedeutet, die Krankenkasse zahlt in diesen Fällen nur die Kosten, die für die Standardversorgung anfallen; alle darüber hinausgehenden Wünsche (z. B. größtmögliche Brillenfreiheit durch eine Multifokallinse) sind privat zu finanzieren.
Bin ich zum Augenlasern geeignet?
Private Krankenversicherung: Unterschiede bei der Kostenübernahme
Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gelten andere Regeln als bei der GKV. Grundsätzlich orientiert sich die PKV an dem, was im Versicherungsvertrag als Leistung vereinbart ist. Viele private Versicherungen erstatten die Kosten für notwendige Augenoperationen großzügiger – sowohl bei Katarakt als auch bei refraktiven Eingriffen. Beispielsweise übernehmen PKVs je nach Tarif nicht nur die Standardleistungen einer Katarakt-OP, sondern häufig auch Premiumlinsen (Sonderlinsen) und spezielle Diagnostik oder Laserverfahren.
Anders als die gesetzliche Krankenkasse erkennt die PKV eine erhebliche Fehlsichtigkeit meist als behandlungswürdige Erkrankung an. Ein wichtiges Urteil hierzu fällte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2017: Eine Kurzsichtigkeit von –3 und –2,75 Dioptrien auf beiden Augen wurde als Krankheit im Sinne der PKV-Bedingungen eingestuft, sodass der private Versicherer die Kosten einer Laser-OP übernehmen musste. Seit diesem BGH-Urteil reicht es nicht mehr aus, dass private Versicherungen auf Brillen oder Kontaktlinsen als Alternative verweisen – wenn ein operatives Verfahren als Heilbehandlung verfügbar ist, kann der Versicherer die Kostenübernahme nicht allein mit dem Verweis auf Sehhilfen ablehnen.
In der Praxis beteiligen sich private Krankenkassen deshalb oft ganz oder teilweise an den Kosten einer refraktiven Linsen-OP oder Laserbehandlung, sofern der Eingriff als medizinisch notwendig anerkannt ist. Es kann allerdings Auswirkungen auf andere Leistungen haben – zum Beispiel erstatten manche PKVs nach einer übernommenen Augen-OP in den folgenden Jahren keine Brillenkosten mehr. Deshalb sollte man immer vorab klären, welche Kosten im individuellen Tarif übernommen werden und ob Einschränkungen gelten. In jedem Fall ist es ratsam, der PKV vorab einen Kostenvoranschlag und eine augenärztliche Bescheinigung der Notwendigkeit vorzulegen, um eine verbindliche Auskunft zur Kostenübernahme der Krankenkasse Linsen-OP zu erhalten.
Fazit zur Kostenübernahme von Linsenoperationen
Für eine Linsen-OP zur Korrektur von Fehlsichtigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nur unter strengen Bedingungen – in der Regel nur bei klarer medizinischer Indikation (etwa Grauer Star oder vergleichbare Ausnahmefälle). Ohne solche Gründe gilt der Eingriff als freiwillige Leistung, die selbst gezahlt werden muss. Auch bei Kostenübernahme durch die GKV sind hochwertige Premiumlinsen vom Leistungsumfang ausgeschlossen und müssen privat finanziert werden. Private Krankenversicherungen sind in der Regel leistungsstärker: Je nach Vertrag erstatten sie refraktive Augenoperationen häufiger (mitunter sogar inklusive Premiumlinsen), insbesondere wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Betroffene sollten in jedem Fall frühzeitig Rücksprache mit ihrer Krankenkasse halten und medizinische Nachweise einholen, um die Chancen auf Kostenübernahme ihrer Krankenkasse Linsen-OP bestmöglich zu klären.