Muss ich nach dem Augenlasern meinen Führerschein ändern lassen?
Wer einen Führerschein machen möchte, muss in Deutschland ein Sehtest ablegen. Je nach Ergebnis wird auf der Fahrerlaubnis vermerkt, ob Fahrerin oder Fahrer eine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) tragen muss. Bin ich nach einer Augenlaser Behandlung also verpflichtet, diese Angaben korrigieren zu lassen?
Keine Pflicht – aber eine klare Empfehlung
Wer sich die Augen lasern- und damit seine Fehlsichtigkeit korrigieren lässt, dem wird empfohlen, den Führerschein entsprechend ändern zu lassen. Es besteht keine Änderungspflicht. Doch sollte in einer Verkehrskontrolle der Vermerk „01“ entdeckt werden und Sie keine Sehhilfe mit sich führen (die Sie nach dem Lasern der Augen nicht mehr benötigen), müssen Sie mit einem Verwarngeld rechnen. Eine Änderung wird daher unbedingt empfohlen.
Was ist der Grund für die Eintragung im Führerschein?
Auf dem Führerschein im Plastikkarten-Format findet sich auf der Rückseite eine Tabelle. Wer beim Sehtest für die Fahrerlaubnis gut abgeschnitten hat, bei dem sollte sich im Feld mit der Nummer 12 keine Eintragung befinden. Sofern eine Fehlsichtigkeit zum Zeitpunkt des Sehtests vorlag, wird in diesem Feld die Ziffer 01 vermerkt. Sie steht für die Notwendigkeit der “Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz”. Mit diesem Vermerk ist das Führen eines Fahrzeuges nur dann erlaubt, wenn man seine Sehhilfe trägt.
Damit das im Falle einer Kontrolle überprüft werden kann, wird die Eintragung vorgenommen.
Wie lasse ich meinen Führerschein ändern?
Die Änderung in Ihrem Führerschein müssen Sie bei der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Hierbei entstehen in aller Regel Kosten zwischen 25€ und 35€. Zusätzliche Kosten für das neue Passbild und einen notwendigen Sehtest müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Mehr Flexibilität – Dank Augenlaser Behandlung
Fehlsichtigkeit schränkt zweifelsfrei auch beim Fahren ein. Einer von vielen Gründen, weswegen sich heute immer mehr Menschen mit einer Augenlaser Behandlung helfen lassen. Ob Sie geeignet sind, können Sie in wenigen Klicks über unseren Online-Berater herausfinden.