In Deutschland sind ca. 88% aller Erwerbstätigen gesetzlich versichert. Daher stellt sich für viele Menschen die Frage: Übernimmt meine Krankenkasse eine Augenlaser-Behandlung? Wie sind AOK, TK (Techniker Krankenkasse), Barmer und Co. dem modernen Eingriff gegenüber eingestellt?
Klar ist, eine Augenlaser-Behandlung ist häufig ein einmaliger Eingriff und die entsprechende Fehlsichtigkeit ist für den Rest des Lebens behoben. Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und Co. werden damit für viele viele Jahre vermieden. Nicht zuletzt aus diesem Grund erscheint vielen Versicherten eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse bei einer Augenlaser-Behandlung logisch. Immerhin spart man ab sofort bares Geld für herkömmliche Sehhilfen (die von einzelnen Versicherungen ja auch bezuschusst werden).
Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht
Die Realität sieht jedoch anders aus: Auch wenn eine Augenlaser-Behandlung im Vergleich zu klassischen Sehhilfen aus einer Kostenperspektive durchaus sinnvoll sein kann. Der Eingriff wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen, da er nicht für medizinisch notwendig gehalten wird.
In Einzelfällen kann eine Prüfung Erfolg bringen, dabei handelt es sich aber um wirklich seltene Ausnahmen. Fragen Sie dazu bei Ihrer Krankenversicherung an, ob- und unter welchen Umständen eine Kostenbeteiligung möglich ist.