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Übernehmen AOK, TK und andere gesetzliche Versicherungen eine Augenlaser-Behandlung?

17. März 2024

In Deutschland sind ca. 88% aller Erwerbstätigen gesetzlich versichert. Daher stellt sich für viele Menschen die Frage: Übernimmt meine Krankenkasse eine Augenlaser-Behandlung? Wie sind AOK, TK (Techniker Krankenkasse), Barmer und Co. dem modernen Eingriff gegenüber eingestellt?

Klar ist, eine Augenlaser-Behandlung ist häufig ein einmaliger Eingriff und die entsprechende Fehlsichtigkeit ist für den Rest des Lebens behoben. Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und Co. werden damit für viele viele Jahre vermieden. Nicht zuletzt aus diesem Grund erscheint vielen Versicherten eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse bei einer Augenlaser-Behandlung logisch. Immerhin spart man ab sofort bares Geld für herkömmliche Sehhilfen (die von einzelnen Versicherungen ja auch bezuschusst werden).

Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht

Die Realität sieht jedoch anders aus: Auch wenn eine Augenlaser-Behandlung im Vergleich zu klassischen Sehhilfen aus einer Kostenperspektive durchaus sinnvoll sein kann. Der Eingriff wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen, da er nicht für medizinisch notwendig gehalten wird.

In Einzelfällen kann eine Prüfung Erfolg bringen, dabei handelt es sich aber um wirklich seltene Ausnahmen. Fragen Sie dazu bei Ihrer Krankenversicherung an, ob- und unter welchen Umständen eine Kostenbeteiligung möglich ist.

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Gründe, die eine Ausnahme ermöglichen können

Es gibt verschiedene Gründe, die eine Ausnahmeregelung begünstigen können. Dabei spielt es zum Beispiel eine Rolle, wie ausgeprägt die Fehlsichtigkeit ist. Manche Menschen leiden beim Einsatz einer konventionellen Sehhilfe unter Schwindel oder Übelkeit. Wieder andere bekommen schmerzende Druckstellen beim Tragen einer Brille oder leiden unter einer Kontaktlinsen-Unverträglichkeit.

Kostenübernahme bei privater Krankenversicherung möglich?

Bei einer privaten Krankenversicherung ist eine Beteiligung an den Kosten einer Augenlaserbehandlung deutlich wahrscheinlicher. Hierbei kommt es aber auf den jeweils abgeschlossenen Tarif an. Prüfen Sie deshalb am besten, inwieweit solche Eingriffe von Ihrer Versicherungspolice abgedeckt werden.

Fazit: Keine Kostenübernahme bei AOK und Co., Nachfrage kann sich aber lohnen

Sie sind bei AOK, TK, Barmer oder einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung versichert? Die Wahrscheinlichkeit, dass man sich an Ihrer Behandlung finanziell beteiligt, ist sehr gering. Dennoch kann sich eine Nachfrage lohnen, beispielsweise wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keine konventionellen Sehhilfen tragen können.